Unterliegen Physiotherapeuten der Schweigepflicht? Oder dürfen sie Berufskollegen, Ärzten oder gar Freunden Informationen über ihre Patienten weitergeben?

Dürfen sie nicht. Wie Ärzte unterliegen Physiotherapeuten der Schweigepflicht. Das heisst, dass Privatangelegenheiten und Information über die Krankheit des Patienten gewahrt werden müssen. Nur wenn Physiotherapeuten die Einwilligung des Patienten haben, dürfen sie dem Arzt oder anderen Therapeuten Informationen weitergeben. Das gilt erst recht auch gegenüber Fremden, Familienmitgliedern, Freunden und dem Arbeitgeber.

Stillschweigende Einwilligung

Behandeln innerhalb des Teams zwei Therapeuten den gleichen Patienten, geht man jedoch von einer stillschweigenden Einwilligung für den Informationsaustausch aus.

Ausnahmen

Aufgehoben wird die Schweigepflicht nur, wenn es sich beim Problem um eine meldepflichtige Krankheit handelt oder der Therapeut bei einer Anklage vor Gericht aussagen muss.

Freiheits- oder Geldstrafe

Physiotherapeuten zählen zu den “Hilfspersonen” von Ärzten, Zahnärzten, Hebammen und Apothekern. Sie alle unterstehen, wie unter anderem auch Rechtsanwälte oder Geistliche, der Schweigepflicht nach Strafgesetzbuch (siehe Bundesverwaltung). Paragraph 203 besagt: „Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis […] offenbart, das ihm als Arzt, […] oder Angehörigen eines anderen Heilberufs [also etwa Physiotherapeuten], anvertraut worden oder sonst bekannt geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“